Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Bürgermeister in einer Kleinstadt. In dieser Position verbreitet er Lügen über die Biografie des Zugezogenen Z ohne dessen Zustimmung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z ist vor der Verbreitung von Lügen über ihn durch B über Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darf Z dem B vorgeben, wie dieser Z in seinen Erzählungen darzustellen hat.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ruben
23.11.2022, 13:48:38
Verständnisfrage: Ich weiß, das Thema ist sehr sensibel, ich möchte es dennoch verstehen: Bei einem anderen Fall hieß es, dass es keinen Anspruch darauf gibt, von anderen so dargestellt zu werden wie man sich selber sieht. Nun ist das Geschlecht (das biologische) dem Beweis zugänglich, wieso kann also eine Person, die sich zwar männlich fühlt aber tatsächlich weiblich ist, dennoch in Anspruch nehmen so bezeichnet zu werden, wie sie sich fühlt? Oder liegt das eher an einer sich ändernden Definition von Geschlecht? Danke schon mal!
Ruben
23.11.2022, 13:53:43
Sorry, Kommentar ist im falschen Fall gelandet.
Nora Mommsen
23.11.2022, 22:02:31
Hallo Ruben, stellst du deine Frage nochmal unter dem richtigen Fall? :) Dann können wir dir besser eine Antwort darauf geben. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
LR
13.1.2023, 14:30:57
Mich würde die Beantwortung dieser Frage auch interessieren!
M0NAC0
29.10.2024, 17:36:51
Die Frage kann ja auch ohne unmittelbaren Zusammenhang beantwortet werden. Mich würde das auch interessieren. Thematisch und inhaltlich hat die Frage (verfassungsrechtlich) auch einen gewissen Bezug zur Fallfrage
Vanilla Latte
18.2.2024, 01:49:00
Im ersten Kasten steht Schutz vor Falschbehauptungen. Das sind doch die Lügen über die Biografie des Betroffenen oder nicht? Es geht hier doch nicht darum, dass ich entscheiden möchte, was über mich erzählt wird, sondern dass nicht bewusst Lügen erzählt werden. Ich hätte da wohl ein
APRangenommen.