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Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
Sachverhalt
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Recht am eigenen Bild 1 (Grundfall)
Tänzerin T lässt Fotos von sich aufnehmen. Die Stadt Hamburg benutzt diese Fotos ohne Zustimmung der T für eine Werbekampagne über die Reeperbahn. Vorher lässt die Stadt die Gesichtsproportionen der T auf den Bildern mittels Fotomontage erheblich verändern.
Recht am eigenen Bild 2 (gilt auch für Prominente)
Der berühmte Schlagersänger S und sein Bruder B sind zerstritten. Um S zu ärgern, veröffentlicht B ohne vorher S zu fragen, Jugendfotos von S mit Zahnspange. S wehrt sich gegen die Veröffentlichung vor Gericht.