Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Bürgermeister in einer Kleinstadt. In dieser Position verbreitet er Lügen über die Biografie des Zugezogenen Z ohne dessen Zustimmung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Selbstbestimmungsrecht in der Öffentlichkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z ist vor der Verbreitung von Lügen über ihn durch B über Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darf Z dem B vorgeben, wie dieser Z in seinen Erzählungen darzustellen hat.
Nein!
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