Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Freiheit und Geheimheit der Wahl
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Freiheit und Geheimheit der Wahl
15. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Götter haben mal wieder um die Macht gestritten. Sieglinde schlägt deswegen vor, dass das Volk wählen soll, wer zukünftig Macht ausübt. Siegmund stellt sich zur Wahl und droht allen, die ihn nicht wählen, mit Schlägen. Zur Kontrolle müssen die Wählenden ihre Stimmen offen auf einer Tafel eintragen.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Freiheit und Geheimheit der Wahl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wahlen dienen der demokratischen Legitimation der Staatsgewalt.
Ja!
2. Zum Schutz der Wahlen und ihrer Integrationsfunktion enthält das Grundgesetz die sog. Wahlrechtsgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG).
Genau, so ist das!
3. Mit der Freiheit der Wahl soll die Entschließungsfreiheit der Wählenden geschützt werden. Ist Siegmunds Verhalten mit diesem Grundsatz vereinbar?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Eine geheime Wahl soll vor allem die Freiheit der Wahl sichern. Hat Siegmund die Wahl geheim ausgestaltet?
Nein!
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