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Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Freiheit und Geheimheit der Wahl
Sachverhalt
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Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl
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Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit der Wahl
Siegmund versucht das mit der Wahl ein letztes Mal. Um die Organisation zu erleichtern, sollen in bestimmten Bezirken Wahlpersonen – allesamt Götter – vom Volk gewählt werden, die dann das Parlament wählen sollen. Sieglinde soll am Ende die Stimmen allein auszählen und das Ergebnis verkünden.