Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 833 BGB

Haftung des Tierhalters als Beteiligter bei Schädigung durch mehrere Tiere

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Haftung des Tierhalters als Beteiligter bei Schädigung durch mehrere Tiere

19. Mai 2026

11 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Pferde

A, B und C lassen ihre Pferde (P1, P2, P3) gemeinsam grasen. Als sie die Pferde in die Stallungen zurückführen, stellt sich heraus, dass P1 durch Tritte eines anderen Pferdes verletzt wurde. Es lässt sich nicht aufklären, ob es P2 oder P3 war. A entstehen Tierarztkosten von €4.000.

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