Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters als Beteiligter bei Schädigung durch mehrere Tiere
Haftung des Tierhalters als Beteiligter bei Schädigung durch mehrere Tiere
15. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C lassen ihre Pferde (P1, P2, P3) gemeinsam grasen. Als sie die Pferde in die Stallungen zurückführen, stellt sich heraus, dass P1 durch Tritte eines anderen Pferdes verletzt wurde. Es lässt sich nicht aufklären, ob es P2 oder P3 war. A entstehen Tierarztkosten von €4.000.
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