Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Versetzen in hilflose Lage 1
Versetzen in hilflose Lage 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist seit drei Wochen Vater von Säugling O. T nimmt den schreienden O, fährt mit ihm zu einem einsamen Waldparkplatz und legt ihn dort ab.
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Einordnung des Falls
Versetzen in hilflose Lage 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen anderen Menschen in eine hilflose Lage versetzt und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, verwirklicht den objektiven Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den O "in eine hilflose Lage versetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja!
3. T hat O "durch" das Versetzen in eine hilflose Lage der "Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung ausgesetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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