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Deliktsrecht
Menschliche Leitung des Tieres – Realisierung spezifischer Tiergefahr? (BGH, Urt. v. 11.06.2024 – VI ZR 381/23)
Menschliche Leitung des Tieres – Realisierung spezifischer Tiergefahr? (BGH, Urt. v. 11.06.2024 – VI ZR 381/23)
29. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (29.402 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T geht mit dem Hund H ihres Vaters V spazieren. T trifft auf Hundehalterin K. Ks Hund und H rennen gemeinsam zu einem Mäuseloch. T ruft H zurück. Der Hund rennt zu T, wodurch K in die Schleppleine gerät, die H lose hinter sich her zieht. K fällt und verletzt sich.
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