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Menschliche Leitung des Tieres – Realisierung spezifischer Tiergefahr? (BGH, Urt. v. 11.06.2024 – VI ZR 381/23)

Menschliche Leitung des Tieres – Realisierung spezifischer Tiergefahr? (BGH, Urt. v. 11.06.2024 – VI ZR 381/23)

29. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T geht mit dem Hund H ihres Vaters V spazieren. T trifft auf Hundehalterin K. Ks Hund und H rennen gemeinsam zu einem Mäuseloch. T ruft H zurück. Der Hund rennt zu T, wodurch K in die Schleppleine gerät, die H lose hinter sich her zieht. K fällt und verletzt sich.

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