Mittäterexzess 1
5. Juli 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M1 und M2 wollen dem O eine Abreibung verpassen. Als sie den O verprügeln, gerät der sonst so beherrschte M1 aber derart in Wut, dass er O absichtlich erschlägt. Damit hatte M2 nicht gerechnet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M1 hat sich wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, indem er O erschlug.
Ja!
2. Es lag ein gemeinsamer Tatplan von M1 und M2 hinsichtlich eines Totschlags vor (§§ 212 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da M2 für das Übermaß des M1 nicht haften muss, bleibt er insgesamt straflos.
Nein, das trifft nicht zu!
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