Omnimodo facturus 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bietet im „Darknet“ ihre Dienste als Auftragskillerin gegen Bezahlung an. A schreibt der T und erteilt ihr den Auftrag zur Tötung ihres (A's) Ex-Mannes O. Daraufhin tötet T den O und erhält von A die vereinbarte Bezahlung in Höhe von €5.000.
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Einordnung des Falls
Omnimodo facturus 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte sich wegen Anstiftung zum Mord aus Habgier (§§ 211 Abs. 2, Gruppe 1, Nr. 3, 26 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht haben. Eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat liegt vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat T zu deren vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat „bestimmt“ (§ 26 StGB).
Ja!
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