Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Zum öffentlichen Verkehr bestimmte Räume
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Zum öffentlichen Verkehr bestimmte Räume
27. März 2026
14 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T steht vermummt und mit einem Rucksack voller Spraydosen in der Bahnhofshalle des Hauptbahnhofs in Hamburg. Als bekennender Milka-Fan möchte er alle Reklametafeln mit RitterSport-Werbung besprühen.
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