„Kartoffelpülpe-Fall“
9. Mai 2023
37 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt Kartoffelchips her. Er schenkt dem Landwirt B bei der Produktion angefallene flüssige „Kartoffelpülpe“. B verfüttert diese in großen Mengen an seine Bullen, woraufhin ein Großteil verendet. Normalerweise ist Kartoffelpülpe für Bullen verträglich, nicht jedoch in großen Mengen, wenn sie mit Enzymen versetzt ist. Auf die Enzymbehandlung hatte A leicht fahrlässig nicht hingewiesen.
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