Beibringung von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (Stoffe des täglichen Bedarfs; "Salzpuddingfall")
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die vierjährige O salzt versehentlich ihren Pudding mit 32 Gramm Kochsalz. Stiefmutter T erkennt dies und zwingt O zur Erziehung und Bestrafung, den Pudding vollständig auszulöffeln. T nimmt billigend in Kauf, dass es zu einer Magenverstimmung kommt. O erleidet Übelkeit und starke Schmerzen.
Einordnung des Falls
Beibringung von Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (Stoffe des täglichen Bedarfs; "Salzpuddingfall")
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O gezwungen hat, den versalzenen Pudding zu essen, hat T den objektiven Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt (§ 223 Abs. 1 StGB).
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Ja, in der Tat!
2. Die 32 Gramm Kochsalz stellen Gift (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) dar.
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Ja!
3. T hat O das Kochsalz auch nach h.M. "beigebracht" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
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Genau, so ist das!
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Trude
10.7.2020, 15:14:58
Bringt die o sich das Salz nicht selbst bei, wenn sie eigenständig isst oder wird sie gefüttert?
Henry Vetter
24.4.2021, 15:08:17
Da die 4-Jährige O sicher nicht weiß, dass der versalzene Pudding gesundheitsschädigend sein kann, und die M als Beschützergarantin sie davon abhalten sollte, liegt ein Beibringen vor.

Lukas_Mengestu
3.6.2021, 02:00:36
Hallo ihr beiden, in der Tat kommt bei Kleinkindern grundsätzlich ein Beibringen durch Unterlassen in Betracht. Wird aber - wie hier - das Kind gezwungen den gesundheitsschädlichen Stoff zu sich zu nehmen, dann liegt sogar aktives Tun vor, ungeachtet ob T den Pudding der O selbst eingeflößt hat oder sie "nur" durch Drohung zum essen gezwungen hat (dies war nach den Feststellungen des Landgerichts offen gelassen, wobei der BGH sich hier nicht lange aufhielt und somit beide Varianten für ausreichend hielt). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Isabell
13.7.2020, 18:39:05
Sind 32g bei einem vierjährigen in einer ausreichend großen Schüssel ausnahmsweise nicht tödlich? Kochsalz ist nicht ohne und kann schnell zu sogar lebensfröhlich wirken. 32g ist schon ne ganze Menge.

Eigentum verpflichtet 🏔️
13.7.2020, 19:53:24
Hallo Isabell, danke für den Kommentar. 32g Salz wären sicherlich für ein Vierjährige potentiell tödlich. In der Klausur wäre deswegen auch mit den (versuchten) Tötungsdelikten zu beginnen. Wir wollten den Fall aber im Hinblick auf 224 I Nr. 1 StGB beleuchten.
Ginda
14.7.2020, 18:48:21
In dem Originalfall ist das Mädchen auch daran verstorben.