HIV-Infektion
16. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (7.701 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist HIV positiv. Obwohl er dies weiß, hat er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin F, die nichts von seiner Erkrankung weiß. F steckt sich bei A mit dem HI-Virus an und wird bei einer Routine-Untersuchung mehrere Monate später HIV positiv getestet.
Diesen Fall lösen 70,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
HIV-Infektion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A mit F Geschlechtsverkehr hatte und sie mit dem HI-Virus infizierte, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem A mit F Geschlechtsverkehr hatte und sie mit dem HI-Virus infizierte, hat er sie an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
4.4.2020, 21:45:40
Ein Grund mehr, in Zeiten der Corona-Pandemie zu Hause zu bleiben🦊
galapagosgarry
4.1.2025, 18:30:59
Es ist zwar schon ein bissche her, aber was machst du normalerweise draußen, dass du dich oder andere dort mit dem HIV ansteckst? Möglicherweise sollest du dein Handeln außerhalb deines Zuhauses überdenken.