HIV-Infektion

25. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A ist HIV positiv. Obwohl er dies weiß, hat er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin F, die nichts von seiner Erkrankung weiß. F steckt sich bei A mit dem HI-Virus an und wird bei einer Routine-Untersuchung mehrere Monate später HIV positiv getestet.

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Einordnung des Falls

HIV-Infektion

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem A mit F Geschlechtsverkehr hatte und sie mit dem HI-Virus infizierte, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Zwar schränkt es die F auch ein, dass sie HIV positiv ist (z.B. durch die erforderliche Medikamenteneinnahmen), die bloße Infektion mit dem HI-Virus macht sich aber noch nicht körperlich bemerkbar und beeinträchtigt somit nicht die körperliche Unversehrtheit.
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2. Indem A mit F Geschlechtsverkehr hatte und sie mit dem HI-Virus infizierte, hat er sie an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).

Ja, in der Tat!

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften (= pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichende Zustand. Gegen die Annahme einer Gesundheitsschädigung könnte sprechen, dass AIDS ohne Einnahme von Medikamenten erst nach bis zu sechs Jahren voll zum Ausbruch kommt. Allerdings stellt schon die Infektion mit dem HI-Virus einen vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichenden Zustand dar. F ist mit dem HI-Virus infiziert. Auf den Ausbruch von AIDS kommt es nicht an. In Betracht kommt auch eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) und andere gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

4.4.2020, 21:45:40

Ein Grund mehr, in Zeiten der Corona-Pandemie zu Hause zu bleiben🦊


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