HIV-Infektion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist HIV positiv. Obwohl er dies weiß, hat er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin F, die nichts von seiner Erkrankung weiß. F steckt sich bei A mit dem HI-Virus an und wird bei einer Routine-Untersuchung mehrere Monate später HIV positiv getestet.
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Einordnung des Falls
HIV-Infektion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A mit F Geschlechtsverkehr hatte und sie mit dem HI-Virus infizierte, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem A mit F Geschlechtsverkehr hatte und sie mit dem HI-Virus infizierte, hat er sie an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
4.4.2020, 21:45:40
Ein Grund mehr, in Zeiten der Corona-Pandemie zu Hause zu bleiben🦊