Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB
Begriff und Abgrenzung
Begriff und Abgrenzung
29. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Anwältin A möchte Kanzleimöbel im Wert von €30.000 kaufen. Da ihr gerade das nötige Geld dafür fehlt, nimmt sie bei der Bank B ein Darlehen auf. B gewährt ihr €30.000. Dafür soll A ihr monatlich €140 Zinsen zahlen. Nach drei Jahren sollen die €30.000 dann zurückgezahlt werden.
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