Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Einbeziehungsinteresse – handwerklicher Gefälligkeit
Einbeziehungsinteresse – handwerklicher Gefälligkeit
19. Juli 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (27.456 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mieter M und H sind Nachbarn. Auf Ms Bitte erneuert H innerhalb weniger Minuten die Verkabelung der Außenlampe, die an Ms Fassade angebracht war. Ms Vermieterin V beauftragt später F, die Fassade zu säubern. F berührt die Außenlampe und erleidet einen schweren Stromschlag. Grund dafür ist Hs unsachgemäße Verkabelung.
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