Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Einbeziehungsinteresse – Gutachterfälle
Einbeziehungsinteresse – Gutachterfälle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V beauftragt Gutachterin D damit, den Wert seines Grundstücks festzustellen. Das Ergebnis will V Kaufinteressenten vorlegen. D übersieht fahrlässig Schäden im Dachboden und bescheinigt einen zu hohen Grundstückswert. K kauft auf dieser Grundlage von V das Grundstück zu einem überhöhten Preis ab.
Diesen Fall lösen 81,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einbeziehungsinteresse – Gutachterfälle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen D nach § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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2. K könnte gegen D ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung Dritter (VSD) zustehen.
Ja!
3. K kam mit Ds Leistungpflicht, dem erstellten Gutachten, bestimmungsgemäß in Berührung. Leistungsnähe liegt vor.
Genau, so ist das!
4. V hatte nach der Rechtsprechung des BGH ein Interesse daran, dass D in die Schutzpflichten aus dem Gutachtervertrag einbezogen wird.
Ja, in der Tat!
5. Für ein Einbeziehungsinteresse spricht in Gutachterfällen, dass dem Verkäufer daran gelegen ist, dass das Gutachten einen hohen Beweiswert hat.
Ja!
6. Gegen ein Einbeziehungsinteresse spricht, dass die Interessen des Verkäufers (hoher Verkaufswert) und des Käufers (niedriger Kaufpreis) regelmäßig gegenläufig sind.
Genau, so ist das!
7. Wenn V der K die Mängel bewusst verschwiegen hätte, wäre auch nach der Rechtsprechung des BGH eine Einbeziehung ausgeschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DGR
22.7.2022, 16:03:23
Geht es nicht um das Einbeziehungsinteresse in Bezug auf K, wenn ich richtig gelesen habe stand dort vorhin Einbeziehungsinteresse des D
DGR
22.7.2022, 16:10:47
Oh es geht um ein Anspruch gegen D jetzt macht es Sinn. Kommentar kann gerne gelöscht werden
LRS
21.11.2022, 22:57:40
Darauf bin ich auch gerade gestoßen. Entsprechen sich die Formulierungen für das Gläubigerinteresse? 1) Interesse, dass Schuldner D in die Schutzpflichten aus dem Gutachtervertrag einbezogen wird 2) Interesse, dass Dritter K in den Schutz aus dem Gutachtervertrag einbezogen wird ? Vielen Dank schonmal! Tolles Kapitel :)
Leonie
3.5.2024, 12:50:19
Ich würde hier auch behaupten, dass es sich um das Einbeziehungsinteresse bzgl. des K handeln muss. K ist der Dritte und nicht D. D ist ja schon im Gutachtervertrag als Vertragspartei vorhanden, sie muss damit nicht einbezogen werden. Das Gläubigerinteresse des V bezieht sich auch in der Subsumtion im Text auf den Dritten K. Eine Änderung im Fragetext wäre deswegen super :)
RealOmnimodo 🇺🇦
20.11.2022, 15:28:23
Toll, wie ihr versucht verschiedene Rechtsgebiete miteinander zu verbinden! Das weiß man erst zu schätzen, wenn man den ganzen Stoff einmal gehört hat. 😊
Nora Mommsen
21.11.2022, 10:25:10
Hallo RealOmnimodo, danke für das tolle Lob! Das spornt uns an, weiter Aufgaben für euch zu produzieren. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Burumar🐸
15.4.2023, 13:45:29
einmal steht F und N
Reus04
6.9.2023, 17:38:30
Was ist mit einem Anspruch gg. D aus §311 III BGB? Sie nimmt ja besonderes Vertrauen in Anspruch.
CR7
11.10.2023, 19:22:07
M.E müsste der Anspruch durchgehen, so dass dann die Schutzwürdigkeit zu verneinen ist.
Susan
18.11.2023, 17:58:52
Toller Fall! Ich habe hier bloß ein technisches Problem: Bei der Frage mit den gegenläufigen Interessen wird in der Vertiefung auf eine weitere Fallösung verwiesen (Falllösung unter Rückgriff auf
Sachwalterhaftung). Der Link funktioniert bei mir leider nicht (zumindest in der Webversion) - ich lande nur bei der Jurafuchs-Startseite.
Lukas_Mengestu
22.11.2023, 14:35:14
Liebe Susan, vielen Dank für das Lob und auch den Hinweis! Damit wir dem noch gezielter nachgehen können, wäre es klasse, wenn Du uns noch nähere Informationen zu dem von Dir verwendeten Browser an unseren technischen Support schicken könntest (support@jurafuchs.de). Die entsprechenden Informationen findest Du, wenn Du unter dem Reiter "Du" 3x schnell auf Profil klickst! Dann werden wir versuchen, das Problem schnellstmöglich zu beheben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
13.3.2024, 20:15:53
Ist es in diesem Fall von Bedeutung, dass die Erstellung des sachgerechten Gutachtens gegenüber V eine
Leistungspflicht, jedoch gegenüber K allenfalls eine Schutzpflicht ist?
Nora Mommsen
15.3.2024, 12:16:09
Hallo QuiGonTim, danke für deine Frage! Beim VSD wird K in den Schutzbereich des Vertrages zwischen V und D einbezogen, das heißt es kann zu unterschiedlichen Ausprägungen kommen, die Schadensersatzansprüche bestehen aber, als wäre sie originär Teil des Vertrags - es stehen ihr die vollen Schadensersatzansprüche wegen unterschiedlicher Pflichtverletzungen vor. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
hanna2024
15.8.2024, 06:59:52
Verschweigt der V die Mängel am Haus arglistig, würde der Anspruch aus VSD gegen D doch aber sowieso an der fehlenden Schutzbedürftigkeit scheitern oder? Dann bestünden ja auch Ansprüche gegen den V selbst.
hanna2024
15.8.2024, 07:05:35
Hat sich nach den dazugehörigen Aufgaben erledigt:D
Wendelin Neubert
16.8.2024, 16:07:29
Danke @[hanna2024](63083), freut mich, dass sich Deine Frage nach den nachfolgenden Aufgaben geklärt hat :) Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team