Erfolgsqualifizierter Versuch 5
3. Juni 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (6.770 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A bedroht O mit einer Pistole, um seinen Geldbeutel zu bekommen. Dabei löst sich ungewollt ein Schuss und O verstirbt. A sucht dann nach Wertgegenständen, aber findet keine. Er geht daher nach Hause, ohne etwas wegzunehmen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt nach der Rechtsprechung ein erfolgsqualifizierter Versuch (§§ 249 Abs. 1, 251, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hinsichtlich des versuchten Raubs (§§ 249 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) liegt ein Fehlschlag vor.
Ja!
3. T ist dennoch zumindest vom Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) zurückgetreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!