Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Erfolgsqualifizierter Versuch 6 - Mindermeinung
Erfolgsqualifizierter Versuch 6 - Mindermeinung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bedroht O mit einer Pistole, um seinen Geldbeutel zu bekommen. Dabei löst sich ungewollt ein Schuss und O verstirbt. T bereut das Ganze und flieht, ohne etwas wegzunehmen.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erfolgsqualifizierter Versuch 6 - Mindermeinung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T ist nach einer Mindermeinung vom Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) zurückgetreten.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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