Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Recht der ehelichen Gemeinschaft
Bedarfsdeckungsgeschäfte (Fall)
Bedarfsdeckungsgeschäfte (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und M sind verheiratet und sehr vermögend. Bei einer privaten Verkaufsparty erwirbt F spontan einen Mixer für €3.000 auf Rechnung. Mit dem Gerät kann der haushaltsführende M jedoch nichts anfangen und findet es auch überteuert. Zudem hatten beide eigentlich vereinbart, dass M allein über derartige Ausgaben entscheidet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bedarfsdeckungsgeschäfte (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei dem Kauf eines Mixers grundsätzlich um ein Bedarfsgeschäft (§ 1357 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt der Kauf des Mixers durch F ein angemessenes Bedarfsgeschäft dar?
Genau, so ist das!
3. Ist M trotz der internen Vereinbarung der Eheleute zur Zahlung mitverpflichtet (§ 1357 BGB)?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juratiopharm
28.12.2023, 15:41:25
Liege ich damit richtig, dass dem M dann aber im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch nach § 426 II S. 1 BGB zukommen muss, er sich also - sollte er zahlen - den Kaufpreis zurückholen kann?
Timurso
29.12.2023, 10:39:35
Ein Ausgleichsanspruch steht ihm zu, ja. Allerdings kann er sich imo nur 50% zurückholen, da eine andere Verteilung hier nicht vereinbart ist. Zwar ist vereinbart, dass M die Sachen normal kauft, das trifft imo aber keine Aussage darüber, wer die Kosten dafür trägt. Schon gar nicht darüber, wer die Kosten für von F besorgte Sachen trägt.
Juratiopharm
5.1.2024, 15:28:24
Erscheint mir plausibel, auch wenn ein gewisses Störgefühl verbleibt.