Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) an einem Tier
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) an einem Tier
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T geht im Stadtpark spazieren. Zu spät bemerkt er den Rottweiler des O, der sich losgerissen hat und mit gefletschten Zähnen auf ihn zustürmt. Der Hund reißt T nieder. T bekommt einen großen Stein zu fassen und erschlägt den Hund.
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Einordnung des Falls
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) an einem Tier
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hund des O ist eine für T fremde Sache (§ 303 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat durch den Schlag mit dem Stein den Hund zerstört (§ 303 Abs. 1 StGB).
Ja!
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