Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Zerstörung eines Schneemanns
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Zerstörung eines Schneemanns
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die kleine O baut im Garten ihrer Eltern einen Schneemann. Bereits am folgenden Tag klettert Rowdy T in den Garten und pulverisiert den Schneemann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Zerstörung eines Schneemanns
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat T den Schneemann zerstört (§ 303 Abs. 1 StGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Schneemann für T eine fremde Sache (§ 303 StGB)?
Genau, so ist das!
3. Setzt der Straftatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) einen Vermögensschaden voraus? Ist der wirtschaftlich wertlose Schneemann nicht geschützt?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Andrzej
11.3.2020, 09:50:36
Klage ist raus!
Christian Leupold-Wendling
14.3.2020, 14:23:33
Im Strafrecht eher: Anzeige 😉 Wir fragen uns allerdings, wo Du den Schnee her hattest 😂
iustus
26.7.2021, 13:14:05
Karin Ritter: Dat jibt ne Anzeije! (Ruhe in Frieden, Karin 🚬 )
Die Eule
15.5.2020, 15:44:59
Also habe ich tatsächlich Eigentum am Schnee, nur weil er zufällig in meinen Garten fällt ? 🤔
Johnny
23.5.2020, 10:34:32
In diesem Fall ja, auf Grund Verarbeitung.
DeliktusMaximus
29.1.2024, 12:18:38
Also müsste sich ein Staatsanwalt tatsächlich mit einer Aneige wegen eines zerstörten Schneemanns beschäftgen?
Dogu
11.2.2024, 13:24:40
Bei einem Vergehen muss er ja nicht zwangsläufig Anklage erheben. Bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind, muss er sich vorher nicht einmal an das Gericht wenden, § 153 I StPO.
Florian
2.10.2024, 15:14:36
Dürfte sonst im Zweifel an geringen öffentlichen Interesse scheitern. Beschäftigen müsste sich ein StA grundsätzlich immer mit allen aberwitzigen Anzeigen..
robse27
21.8.2024, 21:25:38
s.o. ;)