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Auslegung eines Kündigungsschreibens
Sachverhalt
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Vertauschte Grundstücke (falsa demonstratio bei formgebundenen Rechtsgeschäften)
V ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 13 und 31. K interessiert sich für Nr. 13. Vor dem Notar bietet V irrtümlich das „Grundstück Nr. 31“ zum Verkauf an. K willigt (ebenfalls im Irrtum) ein.
Falschbezeichnung beim Vertragsschluss – falsa demonstratio non nocet („Haakjöringsköd“)
K möchte Walfleisch kaufen. Er nimmt Vs Angebot über den Kauf einer Kiste „Haakjöringsköd“ an. V und K gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für Walfleisch handele. In Wahrheit heißt es aber "Haifischfleisch". V liefert Haifischfleisch.