Verdunkelung: Siegelbruch

6. Dezember 2024

5,0(56 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Polizei durchsucht Ihr Unternehmen wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß. Sie beschlagnahmt zahlreiche Unterlagen und lagert diese in einem Raum, den sie bis zum nächsten Morgen versiegelt. Nachts bricht Mitarbeiter Meier das Siegel, um einige der gelagerten Dokumente zu beseitigen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Verdunkelung: Siegelbruch

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Macht Mitarbeiter Meier sich durch das Beseitigen der Unterlagen strafbar?

Ja, in der Tat!

Wer absichtlich oder wissentlich vereitelt, dass ein anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, macht sich selbst wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) strafbar. Strafbar ist dabei bereits der Versuch. Dieses Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.Unabhängig davon, ob Meier hier tatsächlich die Ermittlungen vereiteln konnte, riskiert er bereits durch den Versuch, wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) ins Gefängnis zu kommen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Hat Meier durch seinen Wagemut zumindest das Unternehmen vor größerem Schaden bewahrt?

Nein!

Ein Siegelbruch ist kein Kavaliersdelikt! Vielmehr stellt dies eine besonders schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Ermittlungsmaßnahmen dar. Dies kann nicht nur für den Täter selbst, sondern auch das Unternehmen gravierende Konsequenzen haben. Ist es für die versiegegelten Räumlichkeiten verantwortlich, so muss es dafür Sorge tragen, dass das Siegel nicht beschädigt wird. Selbst wenn das Unternehmen diese Pflicht lediglich fahrlässig verletzt, kann dies hohe Geldbußen nach sich ziehen. In Kartellverfahren kann die Kommission beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 1% des Umsatzes des gesamten Unternehmens verhängen.In dem zugrundeliegenden Fall wurde die E.ON Energie AG wegen des Siegelbruchs zu einer Geldbuße von 38 Millionen Euro verurteilt (0,4% des Umsatzes).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen