Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag
Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag
22. Juni 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (4.926 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin eines teuren Pferdes, das sie professionell ausbilden lassen möchte. Hierfür schließt sie mit der D einen Vertrag über die Unterbringung und Verpflegung des Pferdes sowie dessen Ausbildung durch D zum Turnierpferd ab.
Diesen Fall lösen 78,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertrag der E und der D enthält ausschließlich dienstvertragliche Elemente.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Auf typengemischte Verträge sind alle Normen der jeweils enthaltenen Vertragstypen anwendbar.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amelie7
6.3.2025, 17:36:53
Ich hätte es so verstanden, dass der Erfolg ge
schuldet wird, dass das Pferd zum Turnierpferd trainiert wird. Inwiefern wird hier kein Erfolg ge
schuldet?
Huhngott
20.3.2025, 18:49:33
@[Amelie7](262107) Dieser Frage würde ich mich anschließen!

Sarah
20.5.2025, 09:15:43
Hi @[Amelie7](262107), sicher weißt du es nach der verstrichenen Zeit nun schon. Aber für alle anderen, die sich die Frage noch stellen: zum einen wird die Unterbringung und Verpflegung des Pferdes als dienstvertragliche Leistung ge
schuldet und zum anderen die werkvertragliche Komponente das Pferd zum Turnierpferd auszubilden. Es werden also zwei Vertragstypen innerhalb eines Vertrags gemischt. LG :)