Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag
Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag
8. Mai 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (4.580 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin eines teuren Pferdes, das sie professionell ausbilden lassen möchte. Hierfür schließt sie mit der D einen Vertrag über die Unterbringung und Verpflegung des Pferdes sowie dessen Ausbildung durch D zum Turnierpferd ab.
Diesen Fall lösen 78,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zur Einordnung eines Vertrags über den "Vollberitt" eines Pferdes als Dienstvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertrag der E und der D enthält ausschließlich dienstvertragliche Elemente.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf typengemischte Verträge sind alle Normen der jeweils enthaltenen Vertragstypen anwendbar.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amelie7
6.3.2025, 17:36:53
Ich hätte es so verstanden, dass der Erfolg geschuldet wird, dass das Pferd zum Turnierpferd trainiert wird. Inwiefern wird hier kein Erfolg geschuldet?
Huhngott
20.3.2025, 18:49:33
@[Amelie7](262107) Dieser Frage würde ich mich anschließen!