Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Haftungsausschluss nach Mitteilung des Mangels
Haftungsausschluss nach Mitteilung des Mangels
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V mietet bei Unternehmerin U einen Musik-Streamingdienst. Nach Bereitstellung kann V wegen eines Fehlers im System nicht mehr darauf zugreifen. Dies meldet sie U. U fragt V, ob eine Nachbesserung in einem Monat für V in Ordnung wäre. V stimmt zu.
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Einordnung des Falls
Haftungsausschluss nach Mitteilung des Mangels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat einen Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dem Unternehmer steht es frei, wann er die Nacherfüllung ausführt (vgl. § 327l BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Us Nacherfüllung überschreitet die angemessene Frist. Kann V nun den Vertrag beenden?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bubbles
18.3.2024, 15:57:31
Könnte man hier nicht auch mit venire contra factum proprium (§ 242) argumentieren?
as.mzkw
9.11.2024, 13:39:54
Der Sache nach ja, aber das ist doch gerade die Erwägung hinter verbraucherschützenden Vorschriften, also dass diese, selbst wenn der Verbraucher sich zunächst privatautonom mit diesen einverstanden erklärt hat, nicht in allen Fällen auch wirksam sind.