Haftungsausschluss nach Mitteilung des Mangels
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V mietet bei Unternehmerin U einen Musik-Streamingdienst. Nach Bereitstellung kann V wegen eines Fehlers im System nicht mehr darauf zugreifen. Dies meldet sie U. U fragt V, ob eine Nachbesserung in einem Monat für V in Ordnung wäre. V stimmt zu.
Einordnung des Falls
Haftungsausschluss nach Mitteilung des Mangels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat einen Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB).
Genau, so ist das!
2. Dem Unternehmer steht es frei, wann er die Nacherfüllung ausführt (vgl. § 327l BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Us Nacherfüllung überschreitet die angemessene Frist. Kann V nun den Vertrag beenden?
Nein!
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Bubbles
18.3.2024, 15:57:31
Könnte man hier nicht auch mit venire contra factum proprium (§ 242) argumentieren?