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Detonation einer Weltkriegsbombe – Wer haftet?
Detonation einer Weltkriegsbombe – Wer haftet?
3. Februar 2026
11 Kommentare
4,5 ★ (19.319 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B betreibt ein Recyclingunternehmen. Mitarbeiter M zerkleinert mit einem Bagger auf dem Grundstück des B ein Stück Beton, in das ein von außen nicht sichtbarer Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg eingeschlossen ist. Die Bombe explodiert und richtet Schäden auf dem Nachbargrundstück des K an.
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