Allgemeinbildung Recht
Rechtsstaat und Demokratie
Grundrechte
Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A (Berlin), B (Köln) und C (Frankfurt) verabreden sich im Internet zu einer "Online-Demo gegen Überwachung". A will dabei die Berliner Polizei hacken. Diese hat von dem Plan Wind bekommen und nimmt A kurzerhand fest. A beruft sich auf seine Versammlungsfreiheit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Örtliche Zusammenkunft (3): virtuelle Zusammenkünfte z. B. Online-Demo mit DoS (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Versammlungsfreiheit schützt das "Sich-Versammeln". Damit A sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann, muss eine Versammlung gegeben sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Versammlung setzt eine örtliche Zusammenkunft voraus. Diese kann auch virtuell stattfinden. Die Internet-Demonstration von A, B und C ist daher eine örtliche Zusammenkunft. Eine Versammlung liegt vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.