Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten: Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Rückruf eines Ledersprays
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten: Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Rückruf eines Ledersprays
9. Juli 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (27.049 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die fünf Geschäftsführer G1–5 der L GmbH, die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen können, beschließen, trotz Gesundheitsgefahren den Rückruf des Ledersprays zu unterlassen. Der Käufer K erleidet nach Benutzung Atemwegserkrankungen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G5 hat sich objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten, indem er bei dem Beschluss, den Rückruf des Ledersprays zu unterlassen, mitgewirkt hat (§§ 223, 13 StGB).
Genau, so ist das!
2. Die Atemwegserkrankungen des K waren auch objektiv vorhersehbar.
Ja, in der Tat!
3. G5 ist die Körperverletzung objektiv nicht zurechenbar, da der Beschluss, den gebotenen Rückruf zu unterlassen, auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des G5 zustande gekommen wäre.
Nein!
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