Erfolgsqualifikation 4

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T möchte O verprügeln und nimmt dabei sowohl eine Erblindung als auch den Tod des O billigend in Kauf. Kurz nach der Tat bereut er diese und ruft einen Notarzt. O überlebt zwar, erblindet aber.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Erfolgsqualifikation 4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T ist von der versuchten schweren Körperverletzung (§§ 226 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) zurückgetreten.

Nein, das trifft nicht zu!

Ein Rücktritt setzt voraus, dass die Tat im Versuch „stecken geblieben“ ist. Der Tatbestand der schweren Körperverletzung ist vollständig erfüllt, sodass ein Rücktritt nicht möglich ist. T tritt im vorliegenden Fall nur von der Qualifikation zurück, wenn er sie auch verhindert (vgl. § 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
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