Erfolgsqualifikation 5
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verprügeln und nimmt dabei sowohl eine Erblindung als auch den Tod des O billigend in Kauf. Kurz nach der Tat bereut er seine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Angehörigen des O und ruft einen Notarzt. Dabei hofft er, dass O zwar überlebt, aber dennoch erblindet. O überlebt und behält sein Augenlicht, was T ärgert.
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Einordnung des Falls
Erfolgsqualifikation 5
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte schwere Körperverletzung (§§ 226 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte schwere Körperverletzung ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Ja, in der Tat!
4. T hat nach der Rechtsprechung die Tatvollendung verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.