Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Rücktrittshorizont
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Rücktrittshorizont
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O erschießen und feuert 20mal ab. Dabei glaubt T, dass jeder Schuss trifft, weil O stolpert. Nachdem das Magazin leer ist, sieht T jedoch, dass O unverletzt ist. Zwar hat T noch eine weitere Pistole. Er hat aber Mitleid mit O, der sich den Knöchel verstaucht hat.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Rücktrittshorizont
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch war nach herrschender Meinung fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Nein!
Fundstellen
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