Abgrenzung beendeter/unbeendeter - Tatplantheorie
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O mit einer Pistole erschießen. Er plant, nur einmal auf O zu schießen. Nachdem dieser Schuss nicht trifft, hat T Mitleid mit O und verwendet nicht die anderen Kugeln des Magazins.
Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter/unbeendeter - Tatplantheorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Nach der Tatplantheorie liegt ein Fehlschlag vor.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
3. Nach der Tatplantheorie liegt eine Tat im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB nur solange vor, wie die Handlung auf dem Tatplan beruht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs kostenlos testen
Daniel
16.6.2021, 15:53:06
Hier verstehe ich nicht, warum nach der Tatplantheorie ein beendeter Versuch vorliegen soll? Wurde der Begriff hier vielleicht verwechselt und sollte es „Fehlschlag“ heißen, oder übersehe ich etwas?

Lukas_Mengestu
16.6.2021, 16:17:26
Danke Daniel, hier musste es in der Tat "Fehlschlag" heißen. Wir haben das nun korrigiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team