Einführungsfall: Quälen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Babysitterin des fünfjährigen O. Als sie O übers Wochenende beaufsichtigt, sperrt sie ihn von Freitag auf Samstag in den dunklen Keller ein, um die 2 Staffeln der Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" störungsfrei genießen zu können. O bleibt die Nacht wach und steht Todesängste aus. Dies hatte T billigend in Kauf genommen.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall: Quälen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden ist, quält oder roh misshandelt, verwirklicht den objektiven Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der fünfjährige O ist als "Person unter 18 Jahren" taugliches Tatobjekt der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Zwischen T und O besteht ein Schutzverhältnis (§ 225 Abs. 1 Nr. 1-4 StGB).
Ja!
4. Indem T den O in den dunklen Keller eingesperrt und ihn in Todesangst versetzt hat, hat sie O "gequält" (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
5. Das Merkmal "quälen" erfordert nach Ansicht des BGH über den Vorsatz hinaus eine besondere subjektive Beziehung des Täters zur Tat im Sinne eines Handelns aus Lust an der Schmerzzufügung, aus niedriger Gesinnung oder aus Böswilligkeit.
Nein, das trifft nicht zu!
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