Var. 1: Quälen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T macht sich einen Spaß daraus, sein fünfjähriges Pflegekind O als Aschenbecher zu benutzen. Er drückt seine Zigaretten ständig und überall auf Os Körper aus. O behält davon Brandwunden und starke Schmerzen zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Var. 1: Quälen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, quält oder roh misshandelt, verwirklicht den objektiven Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der fünfjährige O ist als "Person unter 18 Jahren" taugliches Tatobjekt des § 225 StGB.
Ja, in der Tat!
3. Zwischen T und O besteht ein Schutzverhältnis (§ 225 Abs. 1 Nr. 1-4 StGB).
Ja!
4. Durch das ständige Ausdrücken seiner Zigaretten auf O hat T diesen "gequält" (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Benny0707
5.4.2024, 11:17:46
hallo liebes Jurafuchs-Team, wäre es nicht treffender, wenn man bei den geschützen Personengruppen (wie z.B. hier fünfjährige Kinder) lieber von tauglichen Schutz“subjekten“ anstatt Schutz“objekten“ spricht? - liebe Grüße Benny :)
Timurso
5.4.2024, 11:33:29
Da bin ich mir nicht so sicher. Hier soll an die Unterscheidung Tatsubjekt (= aktive Figur der Tat, Täter) und
Tatobjekt(= passive Figur/Sache der Tat, Opfer) angeknüpft werden.
Benny0707
5.4.2024, 13:47:47
Danke für deine Antwort. Wenn man das so wie du unterscheidet, ergibt das tatsächlich Sinn. Aber hier wird, sowie ich das auch angesprochen habe vom Terminus „Schutz“subjekt gesprochen. Da unterscheiden wir ja nicht zwischen Täter und Opfer oder verrenne ich mich da gerade?
Timurso
5.4.2024, 14:15:12
Auch bei einem Schutzsubjekt würde man wohl die gleiche Unterscheidung treffen. Subjekt ist die Person, die etwas macht oder machen soll, also wäre Schutzsubjekt wohl eher die Person, die etwas oder jemanden beschützt und Schutzobjekt dagegen die Person, auf die sich der Schutz bezieht, also die geschützt wird.