Var. 1: Quälen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T macht sich einen Spaß daraus, sein fünfjähriges Pflegekind O als Aschenbecher zu benutzen. Er drückt seine Zigaretten ständig und überall auf Os Körper aus. O behält davon Brandwunden und starke Schmerzen zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Var. 1: Quälen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer eine Person unter 18 Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, quält oder roh misshandelt, verwirklicht den objektiven Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der fünfjährige O ist als "Person unter 18 Jahren" taugliches Tatobjekt des § 225 StGB.
Ja, in der Tat!
3. Zwischen T und O besteht ein Schutzverhältnis (§ 225 Abs. 1 Nr. 1-4 StGB).
Ja!
4. Durch das ständige Ausdrücken seiner Zigaretten auf O hat T diesen "gequält" (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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