Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

"Täter hinter dem Täter" 7 – Organisationsherrschaft in Unternehmen

"Täter hinter dem Täter" 7 – Organisationsherrschaft in Unternehmen

18. September 2025

28 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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GmbH-Geschäftsführer G erkennt, dass seine Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Entgegen seiner strafbewehrten Pflicht aus § 15a Abs. 1, 4 Nr. 1 InsO beantragt er nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern lässt die Geschäfte weiterlaufen. Sein um die Zahlungsunfähigkeit wissender Angestellter A bestellt deswegen bei verschiedenen Zulieferern Waren, die nicht mehr bezahlt werden können.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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