Überobligatorischer Einsatz
26. Januar 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kleinstadtanwältin A wird von ihrer Konkurrentin K verprügelt. Weil sie dadurch krankheitsbedingt eine Woche lang nicht arbeiten kann, entgeht ihr ein Gewinn von €2.000. Um den Verdienstausfall wieder reinzuholen, arbeitet A nach ihrer Genesung zusätzlich jede Nacht und am Wochenende und schafft es so, €2.000 Gewinn zusätzlich erwirtschaften.
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Einordnung des Falls
Überobligatorischer Einsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermögensvorteile, die der Geschädigte infolge des schädigenden Ereignisses erlangt, sind stets schadensmindernd zu berücksichtigen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die zusätzlichen Gewinne stehen mit der Körperverletzung in einem adäquaten Kausalzusammenhang.
Ja!
3. Nach dem Zweck der verletzten Norm ist die Berücksichtigung des Vorteils der A zumutbar und entlastet die K nicht unangemessen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Viola22
21.2.2024, 20:58:45
Kann es sein, dass bei der Erklärung zunächst die Äquivalenztheorie gemeint ist und danach auf die beschränkende Adäquanztheorie eingegangen wird? Liebe Grüße :)