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Niederlassungsfreiheit – Verpflichtete private Akteure (Art. 49 AEUV, „Wouters")
Sachverhalt
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Verpflichtete der Niederlassungsfreiheit – intermediäre Gewalt („Viking")
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Offene Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit – Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Die geschichtsbegeisterte Französin F eröffnet in Rom einen Sicherheitsagentur und meldet sich auf eine Ausschreibung das Kolosseum zu bewachen. Da nach italienischem Recht nur italienische Sicherheitseinrichtungen Sicherheitsdienste ausüben dürfen, erhält F eine Absage.