Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Objektive Vorhersehbarkeit 2: Strafbarkeitsbegründende Wirkung
Objektive Vorhersehbarkeit 2: Strafbarkeitsbegründende Wirkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Autofahrerin A fährt bei grüner Ampel über einen Fußgängerübergang. In selben Moment betritt aber auch Fußgängerin F unter Missachtung ihrer roten Ampel den Übergang und wird von A tödlich erfasst. Dass F die Straße betreten würde, war von Anfang an deutlich erkennbar.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Objektive Vorhersehbarkeit 2: Strafbarkeitsbegründende Wirkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten, indem sie über die grüne Ampel fuhr.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Tod der F war gleichwohl objektiv vorhersehbar, sodass der A nichtsdestotrotz ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen ist.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
4.7.2022, 17:21:47
Ich finde es nicht Richtig zu sagen, dass A keine objektiven Sorgfaltspflicht verletzt hat, da ihr ja im zweiten Schritt selbst sagt dass der Maßstab dazu nicht nur einschlägige Normen sondern zusätzlich auch der allgemeine Sorgfaltspflichtsmaßstab ist.
Nora Mommsen
19.7.2022, 16:06:39
Hallo jurafuchsles, wie so oft steckt der Teufel im Detail. A hat keine Sorgfaltspflichtverletzung begangen "indem sie über die grüne Ampel" fuhr. Das ist per se nicht sorgfaltswidrig sondern vielmehr ordnungsgemäß. Allerdings hat sie einen Sorgfaltsverstoß begangen, indem sie fuhr obwohl absehbar war, dass F auf die Straße springen würde. Viele Gürße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Dominik
5.2.2023, 17:15:08
Naja, aber ihr schreibt ja von einer Meta-Sorgfaltspflicht in 1 abs. 2 StVO. Damit ist das überfahren der Ampel, während sich noch ein Fußgänger auf dem Überweg befindet, nicht nur sorgfaltswidrig, sondern auch eine Sorgfaltspflichtverletzung. Das Überfahren einer grünen Ampel ist jedoch generell an sich keine Sorgfaltspflichtverletzung.
NF
4.7.2023, 18:55:01
Ich würde mir diesbezüglich auch eine präzisere Antwort wünschen
benjaminmeister
3.11.2023, 11:26:26
Finde die Aufgabe ebenfalls nicht gelungen. Indem sie über die grüne Ampel gefahren ist, hat sie eine Sorgfaltspflicht verletzt, weil dass Verhalten von F absehbar war und das Überqueren verbietet.
CR7
8.6.2024, 14:52:36
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen!