Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Entbehrlichkeit der Frist I – ernsthafte und endgültige Verweigerung
Entbehrlichkeit der Frist I – ernsthafte und endgültige Verweigerung
15. August 2025
23 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V eine Küche, die V einbauen soll. V baut die Küche komplett schief ein. K verlangt von V mehrfach, dies zu beheben, und bietet an, bei der Behebung auch den Kaufpreis zu bezahlen. V beharrt dagegen darauf, erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nachzubessern. K beauftragt deshalb Handwerkerin H.
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