Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung
Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat bei Fahrradhändler V für €10.000 ein klappbares Tandem gekauft. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass die Klappfunktion kaputt ist. Mehrere Nachbesserungsversuche scheitern. K könnte das Fahrrad bei Händlerin H für €900 reparieren lassen oder dort für €11.000 ein neues Rad kaufen.
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Einordnung des Falls
Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K steht gegen V dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zu (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB) zu.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K könnte die Mehrkosten von €900 für die Reparatur des Rades als Schaden geltend machen.
Ja!
3. Da die Nachbesserungsversuche von V gescheitert sind, könnte K ohne Weiteres das Klapprad zurückgeben und die Mehrkosten eines vergleichbaren Rades von V verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Da sich das Rad nicht zusammenklappen lässt, liegt eine Schlechtleistung vor (§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
5. K kann die Kosten für den Kauf des neuen Rades als Schadensersatz verlangen, da die zusätzlichen Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 S. 3 BGB (Schlechtleistung) vorliegen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
28.7.2022, 00:06:53
Liebes Jurafuchsteam, könntet ihr noch Wiederholungsaufgaben zur Unterscheidung von Schlecht- und Zuwenigleistung sowie zum “kein Interesse” aus § 281 Abs. 1 S. 2 BGB hinzufügen? :)
Im🍑nderabilie
23.1.2023, 14:26:38
Ich stehe gerade brutal auf dem Schlauch, warum wird jetzt hier nicht KaufR angewandt? Die Gefahr ist doch schon übergegangen, oder sehe ich das falsch?
Lukas_Mengestu
23.1.2023, 18:31:05
Hallo Im🍑nderabilie, das Kaufrecht ist hier ohne Weiteres anwendbar. Dies wird in der ersten Frage behandelt. Der Anspruch auf Schadensersatz resultiert hier dem Grunde nach aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281. Nun stellt sich aber die Frage nach der Rechtsfolge. K könnte hier entweder kleinen Schadensersatz (Kosten der Reparatur in anderer Werkstatt) oder großen Schadensersatz (Rückgabe des Rades und Ersatz der Kosten für den Neukauf) verlangen. Die Aufgabe behandelt die Voraussetzungen, die hierfür jeweils vorliegen müssen. Ist es jetzt ein wenig klarer? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Im🍑nderabilie
24.1.2023, 17:09:14
Danke dir, mein Hirn ist mittlerweile einfach etwas dampfgegart, ich muss die erste Frage wohl direkt wieder verdrängt haben 😄
QuiGonTim
21.2.2024, 22:18:39
Wo bringe ich die Unterscheidung zwischen großem und kleinem SE innerhalb der Prüfung unter? Handle ich es unter dem Prüfungspunkt „Schaden“ ab. Füge ich noch einen Punkt „Rechtsfolge“ an?
Paulah
20.5.2024, 17:24:47
Vielleicht bin ich etwas naiv, aber wenn ich ein Klappfahrrad kaufen würde, würde ich das gerade wegen der Klappfunktion machen. Wenn das Fahrrad dann nicht klappbar wäre, wäre das für mich keine Teilleistung, sondern ganz schlecht. Es fehlt dann maßgebliche Funktion.