Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 275 Abs. 2 BGB)
Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 275 Abs. 2 BGB)
17. August 2025
25 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K das Ölgemälde „Klimawandel“ (Wert: €5.000). K will es am nächsten Tag abholen. Vs Angestellter A verkauft - ohne Kenntnis des Verkaufes an K - das Gemälde noch am selben Tag wirksam für €4.000 an Sammlerin S. Auf Nachfrage ist S bereit, das Gemälde für €300.000 zurückzugeben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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