Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 275 Abs. 2 BGB)
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Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 275 Abs. 2 BGB)
7. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K das Ölgemälde „Klimawandel“ (Wert: €5.000). K will es am nächsten Tag abholen. Vs Angestellter A verkauft - ohne Kenntnis des Verkaufes an K - das Gemälde noch am selben Tag wirksam für €4.000 an Sammlerin S. Auf Nachfrage ist S bereit, das Gemälde für €300.000 zurückzugeben.
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