Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
14. Juli 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V handelt mit OP-Masken. Sie verkauft Krankenhausbetreiberin K 100.000 Masken für €0,10/Stück. V selbst kauft die Masken für €0,05/Stück ein. Plötzlich setzt die Corona-Pandemie ein und der Einkaufspreis steigt auf €0,30 an. V will K die Masken nun nicht mehr liefern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass V ihr die Masken übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Ja!
2. Der Einkaufspreis für V ist sechsmal teurer geworden. Die Beschaffung ist für sie damit unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Übergabe und Übereignung der OP-Masken stellen für V einen unverhältnismäßigen Aufwand (§ 275 Abs. 2 BGB) dar.
Nein, das trifft nicht zu!
4. V kann die Übergabe und Übereignung der OP-Masken wegen unverhältnismäßigen Aufwandes verweigern (§ 275 Abs. 2 BGB).
Nein!
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