Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit
Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit
18. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F hat ihr Fahrrad bei der Versicherung V gegen Diebstahl versichert. Im Vertrag heißt es: „Der Versicherungsnehmer muss das Rad zwischen 22 und 6 Uhr in einem verschlossenen Raum abstellen.“ F kettet das Rad übers Wochenende an einer Laterne vor ihrem Haus an. Als sie am Montag zur Arbeit fahren will, ist es weg.
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