Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit
Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit
3. Juli 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (15.762 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F hat ihr Fahrrad bei der Versicherung V gegen Diebstahl versichert. Im Vertrag heißt es: „Der Versicherungsnehmer muss das Rad zwischen 22 und 6 Uhr in einem verschlossenen Raum abstellen.“ F kettet das Rad übers Wochenende an einer Laterne vor ihrem Haus an. Als sie am Montag zur Arbeit fahren will, ist es weg.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Pflicht und Obliegenheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hatte die Leistungspflicht, ihr Fahrrad in der Nacht in einem verschlossenen Raum abzustellen (§ 241 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
2. F hatte die Obliegenheit, ihr Fahrrad in der Nacht in einem verschlossenen Raum abzustellen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jurasöhnchen
21.8.2024, 01:16:06
Timurso
21.8.2024, 01:51:08
Eine
Leistungspflichtkann die andere Partei einklagen, sie wird ge
schuldet. Für eine
Obliegenheitgilt das nicht, hierauf hat die andere Partei keinen Anspruch, sie führt bei einer Verletzung nur zu einem Anspruchsverlust auf Seiten desjenigen, den die
Obliegenheittrifft.
Findet Nemo Tenetur
30.11.2024, 22:32:51
Vielleicht könnte man in der letzten Erklärung zur Verdeutlichung des Unterschieds kurz die Pflicht des Versicherungsnehmers (Zahlung des Versicherungsbeitrags nehme ich an) dazu benennen.

JCF
31.5.2025, 19:55:27
In dem Satz "F hat [...] die
Obliegenheitihr Fahrrad in einen verschlossenen Raum zu stellen" fehlt ein Komma nach "
Obliegenheit". 😉

Linne Hempel
1.6.2025, 17:15:46
Hallo JCF, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team