Leistungsbestimmung und Beweislast

21. Januar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Gärtnerin G verspricht, die Hecken auf dem Parkplatz des Supermarktes S zu versorgen. Über den genauen Umfang sprechen S und G nicht. G gießt die Pflanzen, die täglich Wasser brauchen, einmal pro Woche. Die Hecken gehen ein. S kündigt den Vertrag und verlangt Schadensersatz.

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