Selbstgefährdung („Zugspitzlauffall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V veranstaltet Bergläufe. Vor dem Zugspitz-Lauf informiert er alle Teilnehmer über Gesundheitsgefahren und Wetteraussichten. Zahlreiche Teilnehmer laufen in T-Shirts. V lässt sie gewähren. Während des Laufs beginnt heftiger Schneefall. Läufer L1 und L2 erleiden wegen Unterkühlung einen tödlichen Kreislaufzusammenbruch.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zugspitzlauf-Fall (AG Garmisch-Partenkirchen - Selbstgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V ist der Tod von L1 und L2 objektiv zuzurechnen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.