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Schutzzweck der Norm („Radleuchtenfall“)
24. März 2026
10 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B befahren nachts eine unbeleuchtete Straße auf Fahrrädern ohne Licht. A fährt vor, B schräg links hinter ihm. B stößt mit dem entgegenkommenden unbeleuchteten Rad des O zusammen. O stirbt.
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