Doppelte Dosis tödlichen Giftes (Alternative Kausalität)


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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O hat Geburtstag. Während O Geschenke auspackt, geben die Gäste A und B unabhängig voneinander je eine tödliche Dosis desselben Giftes in das Getränk des O. O trinkt und stirbt.

Einordnung des Falls

Doppelte Dosis tödlichen Giftes (Alternative Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Giftverabreichungen durch A und B lassen sich jeweils hinwegdenken, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Deshalb war keine der Handlungen kausal für Os Tod.

Nein!

Verursachen zwei voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig den Erfolg und hätte jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht (alternative Kausalität), führt die Anwendung der conditio-sine-qua-non-Formel zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass beide Handlungen als nicht ursächlich für den Erfolg angesehen werden müssten. Die hM modifiziert die Formel daher: Von mehreren Handlungen, die alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede erfolgsursächlich.Zwar kann man beide Dosen Gift jeweils wegdenken (alternativ), aber nicht zusammen (kumulativ), ohne dass der Gifttod (konkrete Gestalt) entfiele. Mithin sind beide Dosen nach der modifizierten Formel ursächlich.

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Alex060199

Alex060199

4.1.2020, 13:52:35

Kann man nicht auch sagen, dass der konkrete Erfolg gerade auch in der Dosis und der Menge des Gifts vorliegt? Genauer betrachtet würde der konkrete Erfolg ja nicht eintreten, wenn man sich ein Gift wegdenkt. Sprich: Tod durch Giftzufuhr würde bestehen bleiben, der konkrete Tod durch die Giftzufuhr in der konkreten Dosis, jedoch nicht. Muss also die conditio-sine-qua-non Formel überhaupt modifiziert werden?

Zigarrenkalle

Zigarrenkalle

15.1.2020, 15:03:37

Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner tatsächlichen Gestalt entfiele. Denkt man eine Tödliche Dosis weg, würde der O dennoch sterben, folglich wäre die Handlung nicht kausal. Hier sind beide Dosen für sich genommen jedoch tödlich. Es bedarf folgerichtig also einer Modifizierung. Abers liegt der Fall, wenn einer der Dosen nicht tödlich wäre, dann bedarf es keiner Modifizierung.

FUX

Fux

31.1.2020, 15:34:09

Der Erfolg in seiner konkreten Gestalt ist der Tod. Durch welche Menge der Tod herbeigeführt wird, wird durch den Begriff des „Erfolgs in seiner konkreten Gestalt" nicht umfasst.

Alex060199

Alex060199

15.2.2020, 17:15:49

Mir gehts jedoch um den Erfolg in seiner ganz konkreten Gestalt und das ist doch der Tod durch zwei Gifte in der jeweiligen Dosis. @Fux: Soweit ich das verstanden habe, ist die Dosis und die körperliche Reaktion darauf (genau betrachtet) ja gerade der konkrete Erfolg (Eine Modifizierung ist demnach doch überflüssig).

JU147

Jura 147

24.2.2020, 15:35:31

Auch wenn diese Betrachtung auf den ersten Blick einleuchtend erscheint, so führt sie doch nicht zum Ziel. Die Verhaltensweise der beteiligten Personen wird schließlich separat auf mögliche Strafbarkeit geprüft. Wenn du als den Erfolg in seiner konkreten Gestalt den Vergiftungstod durch doppelte Dosis ansehen möchtest, so musst du den Tatbestand des § 212 I StGB mangels Vorsatzes bzgl. der Giftmenge für beide Täter konsequent verneinen. Dies ist selbstverständlich eine ergebnisorientierte Argumentation. Letztlich fordert der Tatbestand des Totschlags die Tötung eines anderen Menschen. MMn erschöpft sich der Erfolg in seiner konkreten Gestalt in der Modalität der Tötung durch Giftverabreichung. Geht von der Dosis eine lethale Wirkung aus, so kommt es mMn nicht auf eine höhere Dosierung an.

Henk

Henk

3.3.2020, 07:35:49

Ich fände es gut, wenn in der Frage ersichtlich wird, ob man Kausalität im Sinne der noch nicht modifizierten oder schon modifizierten Äquivalenztheorie meint. Sonst stellt man sich evtl darauf ein, dass Frage 1: mit nein beantwortet werden soll und eine Frage 2 kommt, die die Modifikation anspricht

Marilena

Marilena

3.3.2020, 14:59:20

Vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir denken mal darüber nach. ;) Momentan fände ich das dann ehrlich gesagt zu einfach in dem Sinne, dass das Ergebnis so im Prinzip verraten wird. Wie sehen das denn die anderen Jurafuchs-Nutzer? :)

Isabell

Isabell

12.4.2020, 15:37:19

Ja, es macht es einfacher. Allerdings wird es ja teilweise genauso bei anderen Fällen gehandhabt. Da Einheitlichkeit in der Gestaltung der Fragen zu schaffen wäre hilfreich.

GEL

gelöscht

14.4.2020, 17:01:28

In einem real anzunehmenden Fall würde je nach Sachlage entschieden werden ob eine modifizierte Formel oder eine nicht modifizierte Anwendung finden muss, oder nicht? Und die Frage taucht im Kapitel zur alternativen Kausalität auf, daher wird doch schon angedeutet dass diese zu berücksichtigen ist,, oder sehe ich das falsch?

EAS

Eassy

29.4.2020, 23:30:06

Ja bitte klarstellen

デニスKaito

デニスKaito

5.7.2020, 16:40:58

Ich sehe es ehrlich gesagt auch wie OP.

Jopies

Jopies

1.1.2022, 17:12:11

Tatsächlich ist es wohl noch immer umstritten ob hier eine modifizierte conditio sine qua non Formel tatsächlich nötig ist. Kühl hat in seinem Lehrbuch zum Strafrecht AT dagegen einen guten Einwand gebracht. Der Erfolg in seiner konkreten Form umfasst hier auch die Modalitäten des Todes wie Zeitpunkt oder Art. Bei realistischer Betrachtung stirbt das Opfer bei einem Gifttod mit doppelter Dosis zu einem anderen Zeitpunkt und teils anderen Symptomen. Nur wenn das Opfer trotz doppelter Dosis genau die gleiche Wirkung entfaltet, wären die Gifte jeweils nicht kausal. Das wirkt aber extrem akademisch.

Jopies

Jopies

2.1.2022, 13:22:03

Erleidet, nicht entfaltet.

Zln

Zln

27.2.2024, 22:40:30

Dann wäre wahrscheinlich an eine Versuchsstrafbarkeit zu denken, wäre konsequent und gut gelöst! :)


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