Vielleicht trifft es die Aussage, vielleicht nicht.
Ist mMn ein großes Thema.
Das Thema ist dogmatisch extrem schwach, da mit den eigentlich einheitlichen Definitionen ein wenig gemogelt wird.
Das von dir im anderen Thread zitierte BGH-Urteil ist z.B. sehr interessant, da dort explizit eine Ausweitung dieser Lösung auf generelle Beweislastprobleme betreffend der zeitlichen Abfolge der Ereignisse stattfindet.
Das widerspricht eigentlich dem Grundsatz "
in dubio pro reo", und ist damit eigentlich unzulässig.
Quasi so: "Ein Verhalten bewirkt klar trennbar den Erfolg vor einem anderen Verhalten. Wir können die zeitliche Abfolge nicht feststellen. Wir wollen aber trotzdem wegen vollendeter Tat bestrafen, also sagen wir beide sind ursächlich.".
Ich denke die
Alternative Kausalität
ist etwas, wo man sehr gut diskutieren kann.
In einem Grenzfall würde ich mich nicht einfach auf eine Definition lehnen.
Immerhin muss hier ja eine eigentlich einheitliche Kausalitätsdefinition im Einzelfall anders angewandt werden als bei anderen Fällen. (Zumindest wenn man wegen Vollendung bestrafen will.)
Das
Schuldprinzip fordert hier eigentlich höchste Vorsicht.
"Gleichzeitige, untrennbare, und gleichartige Bewirkung des Erfolgs", überzeugt mich, was eine Begründung der Ausweitung der Kausalitätsdefinition angeht, und zwar weil es eine sehr klare Eingrenzung der Fallgruppe ist.
Verweis auf eine, abstrakt gedacht, gleiche Funktionsweise, bei prinzipieller Trennbarkeit der Einwirkung, aber Beweismangel im Einzelfall, ist in meinen Augen eine wesentlich schwäche Begründung.
Zumal es hier sonst dogmatischen Kollisionen gibt mit hypothetischen
Reserveursachen und unterbrochender/fortgesetzter Kausalität, was den "in seiner konkreten Gestalt"-Teil der Kausalitätsdefinition angeht.
Der Zusatz zur Definition (Savigny hatte den damals noch nicht drin), soll ja eigentlich genau verhindern dass der Erfolg zu generell interpretiert wird.
Zeitpunkt des Erfolgseintritt ist Teil seiner konkreten Gestalt.
Man ordnet ohne den Verweis auf gleichzeitige Wirkung sonst schnell die Konstellation "
abgebrochene Kausalität +
hypothetische Reserveursache" unter der Alternativen Kausalität ein.