Zeitlich versetzte Schussabgabe (Beweisschwierigkeiten bei Feststellung der Kausalität)


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B geben unabhängig voneinander jeweils einen Schuss auf O ab. Die beiden Schüsse treffen zeitlich versetzt ins Herz und O stirbt. Unklar ist, ob der erste oder der zweite Schuss den Tod verursacht hat.

Einordnung des Falls

Zeitlich versetzte Schussabgabe (Beweisschwierigkeiten bei Feststellung der Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Schüsse von A und B können zwar jeder für sich allein (alternativ), aber nicht beide gemeinsam (kumulativ) hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele. Beide Schüsse sind nach der modifizierten conditio-sine-qua-non-Formel kausal für den Tod.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein!

Nach dem Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) ist die Verurteilung des Angeklagten wegen einer Straftat nur möglich, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass er diese begangen hat. Bleiben dem Richter nach Abschluss der Beweiswürdigung Zweifel, muss er von der für den Angeklagten günstigeren Möglichkeit ausgehen.Hier lässt sich einer der nacheinander ausgelösten Schüsse hinwegdenken, ohne dass der Erfolg in der konkreten Gestalt entfiele. Es lässt sich nur nicht aufklären welcher. Damit handelt es sich nicht um einen Fall alternativer Kausalität (hierfür müssten beide Schüsse gleichzeitig mit jeweils tödlicher Wirkung ins Herz treffen). In dubio pro reo ist zugunsten von A und B anzunehmen, dass jeweils der andere den Tod verursacht hat.

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