Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB - Fall
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 70-jährige Rentnerin R schafft es aus gesundheitlichen Gründen dieses Jahr nicht, die vielen Äpfel in ihrem Garten einzusammeln, die von ihrem Apfelbaum gefallen sind. Da ihr Nachbar N dies weiß, fasst er sich ein Herz und sammelt die Äpfel für R ein.
Einordnung des Falls
Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB - Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB sind erfüllt.
Genau, so ist das!
2. Die GoA ist unberechtigt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. R hat einen Anspruch gegen N auf Herausgabe der Äpfel nach §§ 681 S. 2, 667 BGB.
Ja!
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Illustration zum Fall
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