Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
„Rechnungsähnliche‟ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Unerfahrenen
„Rechnungsähnliche‟ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Unerfahrenen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der geschäftlich unerfahrene O erwartet eine Rechnung für ein Zeitungsabo. Er erhält ein Schreiben von T, welches alle Merkmale einer Rechnung enthält. Auch der beigefügte Überweisungsträger ist schon ausgefüllt. Nur in den kaum lesbaren „AGB“ des Schreibens findet sich ein Hinweis, dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages handelt. O hält das Schreiben für die besagte Rechnung und zahlt den Betrag.
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Einordnung des Falls
„Rechnungsähnliche‟ Vertragsofferten – Konkludente Täuschung trotz wahrer Angaben bei geschäftlich Unerfahrenen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O über seine Zahlungspflicht und den Angebotscharakter des Schreibens "getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
11.11.2022, 14:18:03
Ist hier bereits an den Streit um die Eigenverantwortung des Opfers zu denken oder ist dieser nur bei Zweifeln des Opfers relevant?
Nora Mommsen
12.11.2022, 12:42:24
Hallo Blotgrim, die Eigenverantwortlichkeit und den Streit darum spielt insbesondere bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten eine Rolle. Vorliegend ist der von dir angesprochene Gedanke beim Prüfungspunkt Irrtum relevant, wobei nicht schon die Vermeidbarkeit des Irrtums zu einer Reduktion des Tatbestands führt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team