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Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B kündigt den Arbeitsvertrag des A. A nimmt bei Räumung seines Arbeitsplatzes einen USB-Stick mit Geschäftsgeheimnissen des B an sich. Den USB-Stick wirft A (wie von Anfang an geplant) einige Tage später in den Briefkasten des B.
Einordnung des Falls
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die auf dem USB-Stick gespeicherten Geschäftsgeheimnisse sind "Sachen" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. § 242 Abs. 1 StGB ist analog auf Daten anzuwenden, auch wenn es sich bei Daten nicht um Sachen handelt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der USB-Stick ist eine "Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja!
Fundstellen
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Faby
9.3.2022, 21:53:58
Es wird Art. 103 I GG erwähnt, obwohl wohl Abs. 2 gemeint sein wird :)
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
10.3.2022, 20:05:14
Danke Faby, das haben wir korrigiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
![Pilea](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__rcxnpxezvlwvojfadblsd.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Pilea
16.11.2022, 09:06:30
Eine Unterschlagung kommt doch auch aufgrund mangelnder dauerhafter Aneignung nicht in Frage, oder? Kommen neben den 202a ff dann noch andere §§ in Betracht?
Dogu
15.7.2024, 09:36:51
§ 23 GeschGehG, aber das ist fürs Examen als Nebenstrafrecht nicht relevant.